Abu Dhabi: Flug-Taxen und Lieferdrohnen sollen abheben

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) treiben ehrgeizige Pläne voran, um zivilen Drohnen zum Durchbruch zu verhelfen. Für Flug-Taxis und Lieferdrohnen sind neue Regeln in Arbeit.

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Berlin, 19.11.2025

Abu Dhabi sieht sich als Pionier im unbemannten Flugverkehr. Deshalb machen die VAE bei Passagier-Taxen und Transportdrohnen Tempo. Dafür hat der arabische Staat drei Testgebiete und den entsprechenden Luftraum definiert. Einer davon ist der Internationale Flughafen der Hauptstadt. Die Pilotprojekte sollen als Verti- und Heliports dienen. Zwar nehme das internationale Interesse an der fortschrittlichen Drohnenmobilität zu, doch an Regeln mangele es noch, erklärt dazu das verantwortliche VAE-Technologieinstitut TII.

“Technologie alleine reicht nicht aus, um die städtische Drohnenmobilität zu entfesseln“, sagt Institutschefin Najwa Aaraj. „Sie muss mit vorausschauenden Regularien gekoppelt werden, die der Komplexität autonomer Flüge gerecht werden.“

Das TII testet in einem weiteren Vorhaben den Einsatz und das zentrale Monitoring von zivilen Drohnen-Flotten für den Katastrophenschutz im gesamten Staatsgebiet.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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