Autonomie statt Ausnahme: Die Security Essen 2026 als Sinnbild für den Paradigmenwechsel im unbemannten Luftverkehehr praxistaugliche Standards braucht
Die Leitmesse Security Essen 2026 hat unmissverständlich demonstriert: Der unbemannte Luftverkehr wächst nicht mehr linear, sondern exponentiell. Während in der klassischen Luftfahrt evolutionäre Optimierungen dominieren, vollzieht sich hier eine verkehrs- und sicherheitspolitische Zeitenwende. Unbemannte Flugsysteme entwickeln sich rasant zur zahlenmäßig führenden Säule des Luftverkehrs. Auf der zweiten Europäischen Drohnen-Fachtagung des BDSW und der zeitgleichen Premiere der Euro Defence Expo (EUDEX) zeigte sich zudem eine unumkehrbare Konvergenz: Zivile KRITIS-Sicherheitskonzepte, behördliche Gefahrenabwehr und militärische Dual-Use-Technologien greifen nahtlos ineinander.
Erstveröffentlichung im Drones Magazin, 06.10.2026
Dr. Martin Maslaton, BVZD
Der messeübergreifende Konsens aller Fachforen lautete: Die menschliche Überwachung weicht rasant der Autonomie. Wo auf der DNS-Konferenz über agentische KI, Roboter-Resilienz und die Vereinigung von IT mit physischem Schutz debattiert wurde und das Security Experts Forum das Scheitern nächtlicher Reaktionsketten anprangerte, lieferte die Drohnenfachtagung die technologische Antwort. Vollautomatisierte „Drone-in-a-Box“-Lösungen für den Perimeterschutz, automatisierte BVLOS-Einsätze zur Infrastrukturüberwachung sowie sensorische Lagebilder markierten den Stand der Technik. Autonome Systeme fliegen, patrouillieren und detektieren heute ohne manuelle Steuerbefehle und reduzieren menschliche Kontrollroutinen auf ein Minimum.
Gleichzeitig legte das Messeprogramm den Finger in die rechtliche Wunde. Wie mein Vortrag am 24. September zu den Rechtsrahmen des Drohnenmanagements in kritischen Infrastrukturen verdeutlichte, hinkt die Regulatorik der Praxis meilenweit hinterher. Durch das KRITIS-Dachgesetz und die NIS-2-Vorgaben werden Betreibern strengste Resilienz- und Überwachungspflichten auferlegt. Detektieren zertifizierte Leitstellen jedoch ein unbefugtes Flugobjekt, kollidieren Schutzpflicht und Befugnisse: Das geltende Recht verharrt bei starren hoheitlichen Zuständigkeiten; privatrechtliche Notstands- und Notwehrrechte tragen ein systematisches Detektions- und Abwehrmanagement nicht. Auf der anderen Seite geraten Betreiber regulärer automatisierter Flüge vorschnell unter den Kriminalisierungsverdacht des § 315 StGB, weil Ermittlungsbehörden aus Rechtsunsicherheit das Strafrecht bemühen, statt die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit sauber zu prüfen. Wie auch NRW-Innenminister Herbert Reul hinsichtlich zivil-militärischer Synergien und Vertreter der Europäischen Kommission beim EU Drone Action Plan unterstrichen, bedarf es verlässlicher Schnittstellen.
Soll der europäische Wirtschafts- und Sicherheitsstandort seine Innovationsdynamik nicht einbüßen, muss der Gesetzgeber den Mut aufbringen, der technischen Wirklichkeit zu folgen: Weg von der regulatorischen Überwachung des Ausnahmefalls, hin zu einem kohärenten Verkehrsrecht der Autonomie. Denn was in Essen in den Hallen 5 und 7 als Symbiose aus Robotik, KI und Detektion vorgeführt wurde, belegt: Die Technik ist einsatzbereit. Ein zukunftsfähiges Recht unterscheidet nicht mehr nach der physischen Anwesenheit eines Piloten, sondern skaliert Anforderungen technologieoffen am konkreten Betriebsrisiko und der Verkehrsaufgabe. Die Technik hat in Essen geliefert – nun muss der Gesetzgeber der Realität folgen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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