Drohnenabwehr: Öffentlich mit Drohnen fliegen, Herr Kanzler Merz, reicht nicht – jetzt müssen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

Der Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) begrüßt ausdrücklich, dass Drohnen und die Möglichkeiten ihrer Abwehr inzwischen auch auf höchster politischer Ebene sichtbar und praktisch thematisiert werden. Die Demonstrationen im Umfeld der Klausurtagung der Bundesregierung sind ein wichtiges Signal: Die Bedrohung durch missbräuchlich eingesetzte Drohnen wird ernst genommen.

Presseinformation
Leipzig/Berlin, 26.08.2026

 

Demonstrationen und öffentliche Aufmerksamkeit allein reichen jedoch nicht aus.

„Es ist gut, wenn sich die Bundesregierung praktisch mit Drohnentechnik und Drohnenabwehr beschäftigt. Aber angesichts der inzwischen realen Bedrohungslage dürfen wir nicht beim öffentlichen Fliegen mit Drohnen stehen bleiben. Mit Drohnen ‚spielen‘ reicht nicht – jetzt müssen die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Drohnenabwehr geschaffen werden“, erklärt der Vorsitzende des BVZD, Prof. Dr. Martin Maslaton.

Der BVZD weist seit Langem darauf hin, dass insbesondere bei Massenangriffen mit Drohnen die staatlichen Sicherheitsbehörden allein schon aus tatsächlichen und personellen Gründen nicht überall gleichzeitig eine flächendeckende Abwehr gewährleisten können.

Deshalb müssen jetzt die bereits auf dem Tisch liegenden Fragen entschieden werden:

Es bedarf klarer gesetzlicher Rechtsgrundlagen, die es ermöglichen, auch qualifizierte Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft in eine wirksame Drohnendetektion und Drohnenabwehr einzubeziehen. Dabei müssen Befugnisse, technische Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und die Einbindung in die staatliche Sicherheitsarchitektur eindeutig geregelt werden.

Gerade Betreiber kritischer Infrastrukturen, Flughäfen, Energieanlagen, Logistikzentren und große Veranstaltungsorte benötigen eine rechtssichere Möglichkeit, sich auf koordinierte oder massenhafte Drohnenangriffe vorzubereiten.

„Die Technik ist vorhanden und entwickelt sich rasant. Was weiterhin fehlt, ist ein ebenso entschlossen weiterentwickelter Rechtsrahmen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, aus Demonstrationen tatsächliche Handlungsfähigkeit zu machen“, so Maslaton.

Der BVZD bietet der Bundesregierung und den zuständigen Bundesministerien ausdrücklich seine luftverkehrsrechtliche und drohnenrechtliche Expertise bei der Ausgestaltung entsprechender Regelungen an.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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