Frisches Geld für Rehkitzrettung – Hohe Kosten in der Praxis
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erneuert die Förderrunde für Drohnen zur Wildtierrettung. Doch Praktiker monieren steigende Folgekosten, die sie selbst tragen müssen.
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Berlin, 19.03.2026
Pünktlich zu Beginn des Frühjahrs hat der Bund ein neues Drohnen-Förderprogramm für die Rettung von Rehkitzen vor landwirtschaftlichen Mähmaschinen aufgelegt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, stehen 2026 für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtierrettung 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel sei es, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht.
In Fachmedien meldeten sich dazu auch Kritiker zu Wort. Natürlich sei die Wiederauflage der Förderung positiv, zitiert ein Blatt einen Jäger, der zusammen mit Rehkitzvereinen in der Wildtierrettung aktiv ist. Das Problem: die laufenden Kosten für Versicherung, Wartung oder Fahrtkosten der Piloten seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen, müssten aber von den Rettenden selber getragen werden. Ähnliches gelte für Zubehör, das separat anzuschaffen sei wie die Wärmebild-Monitore und Transportkörbe. Hier wünschen sich die Praktiker ebenfalls Unterstützung vom Bund, um die Rettungsmaßnahmen auch finanziell schultern zu können.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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