EU legt Aktionsplan für Drohnenabwehr vor
Europa will hunderte Millionen Euro für die Drohnenabwehr mobilisieren. Außerdem sollen ein EU-Gütesiegel und die 5G Infrastruktur für mehr Sicherheit sorgen.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 18.02.2026
Mehr Geld, neue Regulierung und Technologie – das sind die drei Koordinaten, mit denen die EU-Kommission feindliche und kriminelle Drohnen abwehren will. Neben der militärischen Verteidigung geht es bei dem im Februar 2026 vorgestellten Aktionsplan um den koordinierten Schutz kritischer Infrastruktur. Für die Sicherheit von Kraftwerken, Flughäfen, Industriebetrieben, sonstigen kritischen Einrichtungen sowie den Außengrenzen will die Kommission ein Finanzvolumen von 250 Millionen Euro einsetzen.
Dazu soll die bestehende Drohnen-Regulatorik an die „neue Sicherheitsrealität“ angepasst werden. So will die Gemeinschaft die Lieferketten kontrollieren und ein Gütesiegel „EU Trusted Drone“ auf dem europäischen Markt einführen. Drohnen mit Zulassung in Europa könnten künftig so programmiert werden, dass sie über kritische Gebiete nicht mehr fliegen können. Die Mitgliedsstaaten werden ferner aufgefordert, im Zuge der Drohnenabwehr gemeinsame Beschaffungsprogramme aufzusetzen.
Änderungen sind auch für Pilotinnen und Piloten geplant. So könnten künftig schon Drohnen ab einem Gewicht von 100 Gramm (g) eine eigene ID benötigen, unter der sie auch registriert werden müssen. Das 5G-Daten- und Telekommunikationsnetz soll die Technologie für die Drohnenerkennung liefern, etwa indem die Sendemasten wie Radarsysteme unerlaubte Bewegungen in der Luft erkennen. Brüssel will den Aktionsplan mit den Mitgliedsstaaten diskutieren, die letztlich für die Drohnenabwehr zuständig sind.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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