Drohnen für Bevölkerungsschutz: Luftfahrt-Bundesamt übernimmt
Künftig ist das Luftfahrtbundesamt für Drohneneinsätze im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zuständig.
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Berlin, 18.02.2026
Drohnen werden für den Schutz der Bevölkerung, etwa vor Katastrophen, immer wichtiger. Nun übernimmt das dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Verantwortung. Bis dato lag die Federführung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die dem Bundesinnenministerium untergeordnet ist.
Hintergrund für die Übergabe des Staffelstabs ist, dass bei deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS) Drohnen „zunehmend etablierte Einsatzmittel, vor allem zur Führungsunterstützung“ werden. Gleichzeitig unterliegen die BOS beim Betrieb der Drohnen nicht den Vorschriften des EU-Rechts, auch wenn sie die Sicherheitsziele des EU-Luftrechts angemessen zu berücksichtigen haben.
Das LBA ist damit auch für die regelmäßig zu überarbeitenden “Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ verantwortlich. Diese sollen dafür sorgen, dass „Einsatzplanung, -durchführung und -nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie die entsprechenden Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der Sicherheit der Einsätze am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen“.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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