Akzeptanz für zivile Drohnen steigt
In Deutschland befürworten die Menschen zunehmend den Einsatz ziviler Drohnen. Die Zustimmung liegt laut einer Umfrage bei 58 Prozent.
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Berlin, 15.10.2025
Drohnen erfreuen sich trotz zunehmender Nachrichten über Spionage und Kampfeinsätze in der Bevölkerung einer wachsenden Akzeptanz. Das gilt allerdings ausdrücklich für die zivile Nutzung der unbemannten Flugsysteme. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDL) liefert die Daten. Demnach befürworten 58 Prozent der Befragten den Einsatz ziviler Drohnen für kommerzielle Zwecke. 2022 waren nur gut die Hälfte noch dafür (51 Prozent). 2019 lehnte die Mehrheit zivile Drohnen in der Wirtschaft noch ab. Die Zustimmungsquote hatte nur 44 Prozent gelegen.
Dennoch ist die Skepsis in der Bevölkerung noch nicht verflogen. So sorgt sich gut die Hälfte (51 Prozent) vor Lärmbelästigungen, 64 Prozent vor Störungen des Flughafenbetriebs und 63 Prozent vor Abstürzen. Allerdings haben die Bedenken gegenüber der letzten Befragung vor drei Jahren abgenommen. Das gilt nicht für die Sorge vor kriminellen Taten wie Diebstähle und Schmuggel, die immer noch von rund drei Vierteln geteilt wird.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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