Drohnenabwehr 1: „Industrie muss sich schützen können“
Angesichts der Zunahme unbekannter Drohnen über dem deutschen Staatsgebiet will die Bundesregierung die Kompetenzen für Polizei und Bundeswehr zur Drohnenabwehr erweitern. Doch auch die Industrie und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen in der Lage sein, Drohnen abwehren zu können, fordert der Bundesverband Zivile Drohnen (BvZD).
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 15.10.2025
Der Bundesverband Zivile Drohnen (BvZD) mahnt, im Rahmen gesetzlicher Verschärfungen zur Drohnenabwehr auch die Industrie und Betreiber kritischer Infrastrukturen handlungsfähig zu stellen. Nach geltendem Recht könnten Betreiber kritischer Infrastrukturen bislang nur eingeschränkt auf Gefahren durch Drohnen reagieren, teilte er mit. Klare gesetzliche Grundlagen für eine eigenständige Detektion und aktive Abwehr durch die Unternehmen selbst gebe es nicht.
„Es darf nicht erst dann gehandelt werden, wenn eine Drohne bereits auf dem Betriebsgelände ist oder ein unmittelbarer Schaden droht“, warnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD. Eine Gefährdung von Energieversorgung, Chemieanlagen oder Transportlogistik sei nicht länger hinnehmbar. Deshalb fordert der Verband eigenständige Abwehrbefugnisse für sicherheitssensible Betriebe, die über den Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes hinausgehen. Das betrifft vor allem das sogenannte KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (siehe Meldung weiter unten).
Hintergrund des BVZD-Vorstoß: Die Bundesregierung will die Befugnisse sowohl der Bundespolizei (durch eine Novelle des Bundespolizeigesetzes) als auch der Bundeswehr (über das Luftsicherheitsgesetz) zur Drohnenabwehr stärken. Außerdem kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unlängst einen „Cyberdome“ genanntes Drohnenabwehrzentruman.
Der BVZD begrüßt diese Maßnahmen unisono, fordert aber zugleich, die Industrie in die nationale Drohnenstrategie einzubinden, statt allein auf militärische und polizeiliche Strukturen zu setzen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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