Indien senkt Drohnen-Steuern

In Indien boomen die Drohnen. Durch eine Senkung indirekter Steuern will die Regierung die Präsenz der unbemannten Luftfahrzeuge weiter steigern.

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Berlin, 17.09.2025

Die Regierung in Indien hat eine Senkung der Steuern für Drohnen angekündigt. Über die Pläne von Indiens Verkehrsminister Ram Mohan Naidu berichten übereinstimmend eine Vielzahl von nationalen Medien. Hintergrund ist die Reform der Waren- und Dienstleistungssteuer GST, die mit der europäischen Mehrwertsteuer zu vergleichen ist.

Laut Naidu soll diese Steuer bei Drohnen einheitlich 5 Prozent betragen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck. Bisher liegt die Steuerbelastung für Kameradrohnen bei 18 Prozent und bei solchen für persönliche Zwecke bei 28 Prozent. Die Vereinheitlichung soll den Einsatz in allen Sektoren voranbringen, von der Landwirtschaft bis zur Logistik. Aber auch für das Militär plant Indien eine Drohnenoffensive. Unbemannte Luftfahrzeuge haben für die weltweit fünftgrößte Volkswirtschaft eine zentrale ökonomische und strategische Bedeutung.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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