Drohnenabwehr: Gesetz will Kasernen schützen

Die Bundesregierung will die Bundeswehr effektiver vor Spionagedrohnen schützen. Ein neuer Gesetzentwurf ermächtigt die Feldjäger einzugreifen.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.09.2025

Illegale Drohnen-Flüge über militärischen Einrichtungen wie Kasernen sind in Deutschland ein Sicherheitsproblem. Könnten sie doch aus der Luft Aufnahmen zur militärischen Spionage schießen. Um solchen unautorisierten Bewegungen unbemannter Flugobjekte besser begegnen zu können, hat das Bundeskabinett Ende August einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen.

In diesem Kontext soll der Militärische Abwehrdienst (MAD) mehr Kompetenzen erhalten. Das gilt auch für die Feldjäger, die Polizei der Bundeswehr. Geplant ist eine Ausweitung der Befugnisse zur Überprüfung von Zivilpersonen. Drohnenpiloten, die von den Feldjägern in der Nähe einer Kaserne angetroffen werden, können von diesen festgehalten werden. Diese Kompetenzen haben sie bisher nicht. Das Gesetz muss allerdings noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, bevor es vom Deutschen Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten kann.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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