Nachfrage nach Drohnen steigt spürbar
In Deutschland sind Drohnen auf dem Vormarsch. Trotz steigender Absatzzahlen warnen Branchenvertreter vor zu viel Genehmigungsaufwand in der EU.
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Berlin, 20.08.2025
Drohnen erobern in Deutschland den Luftraum. Das legt eine Umfrage des Bundesverbandes Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) nahe. Laut einem Branchenmonitor stieg der Gesamtumsatz der befragten Unternehmen 2024 um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. 22 Prozent gingen davon in den Export. Die Zahl der Beschäftigten legte um 23 Prozent zu. Allerdings dürfte der Großteil des Zuwachses auf den militärischen Bereich entfallen. Denn unter den befragten Unternehmen zählten 70 Prozent zum militärischen und 30 Prozent zum zivilen Sektor.
Gleichzeitig warnte der Verband in einem offenen Brief vor einem Rückfall der deutschen und europäischen Drohnenindustrie im internationalen Wettbewerb. Zwar sei Deutschland beim kommerziellen Einsatz ziviler Drohnen bereits weit. Bei Logistik, Fernanalyse und Diagnose erzielten die deutschen Hersteller enorme Fortschritte in der Anwendungs- und Geschäftsentwicklung. Doch europaweit konstatiert der Verband einen Flickenteppich unterschiedlicher Genehmigungsverfahren. Um Drohnen erfolgreich wirtschaftlich zu nutzen, brauche es in der EU hingegen einheitliche Verfahren und Verbesserungen in Fragen der Infrastruktur.
Hintergrund der Warnungen ist die neue zivile Drohnen-Offensive in den USA. US-Präsident Donald Trump hatte Anfang Juni per „executive order“ eine zügige Integration von zivilen Drohnen in den Luftraum verfügt.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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