Keine Spionage-Drohnen über Wilhelmshaven
Die in der Nähe des Marinestützpunktes von Wilhelmshaven gemeldeten Drohnen hatten laut Polizeiangaben keinen Spionagehintergrund.
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Berlin, 16.07.2025
Reporter statt Spion: es war ein 20-jähriger Mann aus der Ortschaft Schortens, der Mitte Mai von der Polizei mit seiner Drohne in der Nähe des Marinestützpunktes von Wilhelmshaven aufgegriffen wurde. Dieser war laut Angaben der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland dabei, Probeflüge für Filmaufnahmen durchzuführen. Der Staatsschutz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 109g StGB (Verbotene Bildaufnahmen) sowie § 62 LuftVG (Verbotene Nutzung des Luftraums) ein.
Auch in einer Reihe anderer Drohnenvorfälle, die die Polizei Wilhelmshaven gegenüber der Presse bestätigte, gebe es keinen Hinweis auf einen militärischen Hintergrund. Das zeigt, dass in dieser sensiblen Angelegenheit vorschnelle Urteile häufig der Grundlage entbehren.
Fakt ist laut Polizei, dass in Wilhelmshaven in den vergangenen Monaten vermehrt Drohnensichtungen gemeldet wurden – teils auch im Bereich kritischer Infrastrukturen wie Bundeswehrliegenschaften. Bei solch illegalem Drohneneinsatz kann es sich um Straftaten handeln, die in schwerwiegenden Fällen zu Freiheitsstrafen führen. Die Polizei appelliert deshalb an Drohnenpiloten: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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