Lilium: Insolvenzgeld für Mitarbeitende

Die Bundesagentur für Arbeit hat nun doch Insolvenzgeld für die Mitarbeitenden des insolventen Flugtaxi-Unternehmens Lilium bewilligt. Außerdem gibt es Gerüchte über neue Interessenten.

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Berlin, 18.06.2025

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen Lilium gibt es positive Nachrichten. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre bisher ablehnende Haltung gegenüber einem erneuten Insolvenzgeld aufgehoben. Das teilten der frühere Interims-CEO Severin Tatarczyk, sowie die bayrische SPD Landtagsfraktion mit. Demnach habe die Agentur die Ablehnungsbescheide aufgehoben. Die 960 Beschäftigten erhalten seit Monaten kein Gehalt mehr. Hintergrund der Entscheidung waren laut SPD intensive Verhandlungen mit Gewerkschaften, Krankenkassen, Arbeitsagentur und Insolvenzverwalter.

Lilium hatte zum Jahreswechsel 2024/2025 innerhalb weniger Wochen zweimal Insolvenz angemeldet. Die zweite war nötig geworden, nachdem, so Tatarczyk, „unabsehbare rechtliche und technische Verzögerungen“ aufgetreten waren, „aufgrund derer verschiedene Finanzierungsoptionen zur Sicherung der Zukunft von Lilium nicht rechtzeitig zustande gekommen“ seien. Die Ansicht der Arbeitsagentur zum damaligen Zeitpunkt: die unmittelbare Folgeinsolvenz schließt einen Anspruch auf erneutes Insolvenzgeld aus. Für die erste Insolvenz war die Unterstützung geflossen.

Derweil sind rund um die immer noch bestehende Börsennotierung der Lilium NV Gerüchte über ein angebliches Interesse aus Singapur an der Technologie aufgetaucht. Konkrete Hinweise auf einen möglichen Kauf lagen allerdings bei Redaktionsschluß nicht vor.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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