Volocopter-Passagier steigen erst 2026 auf

Nach der Übernahme des deutschen Drohnenentwicklers Volocopter stehen zunächst Restrukturierungen im Fokus. Das Ziel, den Personentransport aufzunehmen, wurde auf 2026 verschoben.

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Berlin, 21.05.2025

Die Sanierung des Lufttaxi-Entwicklers Volocopter dauert länger als zunächst geplant. So soll laut neuer Muttergesellschaft Diamond Aircraft die Musterzulassung für den Passagiertransport bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit erst 2026 erfolgen. Zunächst hatte es geheißen, den Transport von Personen über das Verfahren der Musterzulassung schon 2025 in Angriff nehmen zu wollen. Die Genehmigung zur Produktion des Volo Citys liegen bereits vor.

Nun sagte ein Unternehmenssprecher auf Presseanfrage, dass der operative Fokus im Moment auf der Umstrukturierung und Stabilisierung des Unternehmens liege. Im Zuge der Akquisition seien 160 Mitarbeiter der Volocopter GmbH übernommen worden. Diese brächten das wichtigste Fachwissen mit und gewährleisteten somit die operative Handlungsfähigkeit der neuen Volocopter Technologies GmbH. Unternehmenssitz bleibt Bruchsal.

Die chinesische Automobilgruppe Wanfeng hatte im März die Übernahme Volocopters über ihre österreichische Tochter Diamond Aircraft für rund zehn Millionen Euro realisiert (Drohnen-Newsletter Maslaton BDZV berichtete).

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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