Drohnenwirtschaft zu Gast in der Parlamentarischen Gesellschaft
Drohnenwirtschaft – Drohnenoperationen über fremden Wohngrundstücken
Zivile Drohnen – Quo Vadis? Unter der Schirmherrschaft von Thomas Jarzombek MdB, neuer Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, verfolgten Bundestagsabgeordnete eine zivile Drohnenflug-Präsentation in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.
Zivile Drohnen erobern auch in Deutschland mehr und mehr den Luftraum – sei es für die kommerzielle Nutzung oder in der Freizeit. Nach Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind in Deutschland bereits rund eine Million Drohnen für den privaten und kommerziellen Einsatz verkauft worden. Damit gibt es hierzulande bereits mehr Drohnen als Flugzeuge –Tendenz: deutlich steigend.
Berlin, 08.06.2018
Bereits heute werden Drohnen vielfältig eingesetzt – in der Landwirtschaft, bei Polizei und Feuerwehr, für Inspektionsflüge und im Katastrophenschutz. Die rasant fortschreitende Technologie eröffnet immer neue Anwendungsfelder. Startups, Serviceunternehmen und gestandene Luftfahrt- und Logistikunternehmen nutzen diesen neuen Markt, um vielfältige Drohnen-Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten.
Bei einer Veranstaltung des BVZD, dem Branchenverband der zivilen Drohnenwirtschaft in Deutschland, kamen heute Parlamentarier des Deutschen Bundestages und Vertreter der Bundesministerien in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin zusammen, um sich über den gewerblichen Einsatz der innovativen Technologie zu informieren.
Björn Simon MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Themen des Luftverkehrs sagte nach seinem Grußwort: „Zivile Drohnen bieten sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Anwendung ein großes Wertschöpfungspotenzial. Um die Technologie und ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bestmöglich nutzen und in Zukunft weiter ausbauen zu können, sind klare Regeln notwendig. Nur so sind eine rechtssichere Anwendung, die Sicherheit im Luftraum und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet. Die Politik steht hierzu in engem Austausch mit den Herstellern und Nutzern unbemannter Fluggeräte.“
„Wir beobachten mit großer Sorge, dass technische Entwicklungen aus Deutschland sich hierzulande nur schwer weiterentwickeln lassen, weil gute Ideen durch nicht an den technologischen Möglichkeiten ausgerichteten Gesetzen ausgebremst werden“, sagt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des BVZD und Gründer des Dohnenunternehmens ProCopter GmbH in Leipzig.
Für die Mitglieder des BVZD steht bei den Gesprächen mit der Politik im Vordergrund, das enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial eines zivilen Drohneneinsatzes deutlich zu machen, ohne Einschränkungen bei der Sicherheit hinnehmen zu müssen.
Der Verband vertritt folgende Positionen // Download Positionspapier
Die UAV-Regulierung auf Bundesebene muss schnell vorangebracht werden und nicht auf die Regulierung von Drohnenflügen auf europäischer Gesetzgebungsebene gewartet werden. Wichtig hierbei ist, dass aktuelle und voraussichtliche europäische Entwicklungen als Basis für eine nationale Regulierung dienen.
Es darf nicht der Drohnenwirtschaft überlassen bleiben, für den Schutz kritischer und technisch sensibler Infrastrukturen sorgen zu müssen. Vielmehr bedarf es eines Miteinanders zwischen Wirtschaft, Politik und Drohnenindustrie, um ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Flächendeckende „no fly zones“ können keine Lösung sein, da sie de facto eine zivile gewerbliche Drohnennutzung unmöglich machen.
Ausnahmegenehmigungen für Einzelflüge sind kein probates Mittel für die Regulierung eines Massenphänomens mit extrem großem Zukunftspotenzial. Zudem müssen bundeslandübergreifende Lösungen gefunden und die gegenseitige Anerkennungspraxis gestärkt werden.
Eines der größten Potenziale des zivilen Drohneneinsatzes liegt im Flugbetrieb außerhalb der Sicht des Piloten, den sogenannten Out of Sight-Flügen. Aktuelle technische Möglichkeiten bieten bereits die lückenlose Erkennbarkeit von Drohnen, sodass bisherige Flugverbote umgehend aufgehoben werden sollten.
Nationaler Beirat unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Seit der Einrichtung des UAV-Beirates beim BMVI ist der BVZD in allen vier Arbeitsgruppen aktiv vertreten und bringt die Interessen der zivilen Drohnenwirtschaft in die vielfältigen Diskussionen und Themenbereiche ein.
- AG1: Luftverkehrssicherheit und Luftraum
- AG2: Standards und Recht
- AG3: Digitalisierung und Entwicklungsperspektiven
- AG4: Technologie und Infrastruktur
Drohnenstudie „FLY HIGH“
Rechtliche Restriktionen bremsen die Entwicklung der innovativen Drohnenwirtschaft in Deutschland – das zeigt die Marktanalyse „FLY HIGH“, die im Auftrag des BVZD und der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt wurde.
Die Studie steht unter www.bvzd.org/themen zum kostenfreien Download bereit.
Die Pressemeldung zum Download finden Sie hier.
Die UAV-Regulierung auf Bundesebene muss schnell vorangebracht werden und nicht auf die Regulierung von Drohnenflügen auf europäischer Gesetzgebungsebene gewartet werden. Wichtig hierbei ist, dass aktuelle und voraussichtliche europäische Entwicklungen als Basis für eine nationale Regulierung dienen.
Es darf nicht der Drohnenwirtschaft überlassen bleiben, für den Schutz kritischer und technisch sensibler Infrastrukturen sorgen zu müssen. Vielmehr bedarf es eines Miteinanders zwischen Wirtschaft, Politik und Drohnenindustrie, um ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Flächendeckende „no fly zones“ können keine Lösung sein, da sie de facto eine zivile gewerbliche Drohnennutzung unmöglich machen.
Ausnahmegenehmigungen für Einzelflüge sind kein probates Mittel für die Regulierung eines Massenphänomens mit extrem großem Zukunftspotenzial. Zudem müssen bundeslandübergreifende Lösungen gefunden und die gegenseitige Anerkennungspraxis gestärkt werden.
Eines der größten Potenziale des zivilen Drohneneinsatzes liegt im Flugbetrieb außerhalb der Sicht des Piloten, den sogenannten Out of Sight-Flügen. Aktuelle technische Möglichkeiten bieten bereits die lückenlose Erkennbarkeit von Drohnen, sodass bisherige Flugverbote umgehend aufgehoben werden sollten.
Nationaler Beirat unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Seit der Einrichtung des UAV-Beirates beim BMVI ist der BVZD in allen vier Arbeitsgruppen aktiv vertreten und bringt die Interessen der zivilen Drohnenwirtschaft in die vielfältigen Diskussionen und Themenbereiche ein.
- AG1: Luftverkehrssicherheit und Luftraum
- AG2: Standards und Recht
- AG3: Digitalisierung und Entwicklungsperspektiven
- AG4: Technologie und Infrastruktur
Drohnenstudie „FLY HIGH“
Rechtliche Restriktionen bremsen die Entwicklung der innovativen Drohnenwirtschaft in Deutschland – das zeigt die Marktanalyse „FLY HIGH“, die im Auftrag des BVZD und der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt wurde.
Die Studie steht unter www.bvzd.org/themen zum kostenfreien Download bereit.
Die Pressemeldung zum Download finden Sie hier.
UAV-Beirat
Nationaler Beirat unbemannte Luftfahrt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Seit der Einrichtung des UAV-Beirates beim BMVI ist der BVZD in allen vier Arbeitsgruppen aktiv vertreten und bringt die Interessen der zivilen Drohnenwirtschaft in die vielfältigen Diskussionen und Themenbereiche ein.
AG1: Luftverkehrssicherheit und Luftraum – Vertreter des BVZD: Jonas Rex
AG2: Standards und Recht – Vertreter des BVZD: Prof. Dr. Martin Maslaton
AG3: Digitalisierung und Entwicklungsperspektiven – Vertreter des BVZD: Florian König
AG4: Technologie und Infrastruktur – Vertreter des BVZD: Frank Lochau
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