Branchenverband Zivile Drohnen:
Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V.
Unbemannte zivile Flugobjekte sind Teil des nationalen Luftverkehrs in Deutschland. Die Mitglieder des BVZD sind Anbieter von Drohnendienstleistungen, Drohnenhersteller und Drohnenpiloten. Mit unserer Verbandsarbeit möchten wir den regulatoisrchen Rahmen für einen einfacheren aber auch konfliktfreieren Einsatz ziviler Drohnen schaffen. Als Stimme der zivilen Drohnenwifrtschaft in Deutschland sind wir Ansprechpartner für Politik, Verwaltung sowie von Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Drohnenwirtschaft und versuchen bestmöglich zu vermitteln und die Interessen auszugleichen.
Wir sind nicht-militärisch und setzen uns für einen friedlichen Einsatz der Drohnentechnologie ein.
AKTUELLES
Hier finden Sie unsere Forderungen an die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode und unsere Zielvorgaben für die Drohnenpolitik des Bundes. Damit Deutschland zu einem Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme wird, sollte die Regulierung einem risikobasierten, technologieneutralen Ansatz folgen, der die Kosten für die Betreiber in einem angemessenen Verhältnis hält, das enorme Innovationspotenzial der Branche freisetzt und das Wirtschaftswachstum im Lande fördert.
Aktuelles
Sicherheit kritischer Infrastrukturen
Unternehmen die Möglichkeit zum eigenen Schutz geben! Drohnenalarm über kritischer Infrastruktur von Brunsbüttel: Doch die fehlenden eigenen Abwehrmöglichkeiten für betroffene Privatunternehmen sind seit langem bekannt!
Berlin, 09.09.2024
UN-Luftfahrtsorganisation: so sollen Drohnen weltweit fliegen
Die Internationale Organisation für Zivile Luftfahrt (ICAO) hat einen Katalog mit Standards und Praxisanweisungen für die Integration unbemannter Flugobjekte in die allgemeine Luftfahrt vorgelegt. So soll der gesamte Verkehr global sicherer werden.
Berlin, 23.07.2024
Oberste Richter urteilen über Foto, Film und Drohnen
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich in letzter Instanz mit der Frage, ob Aufnahmen, die Drohnen von öffentlichen Objekten machen, urheberrechtlich geschützt sind. Die Vorinstanzen hatten das bejaht.
Berlin, 23.07.2024