KOMPETENZNACHWEISE FÜR FERNPILOTEN

Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises (A1/A3 oder A2) ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend.

Der EU-Kompetenznachweis für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 wird nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Lehrgangs und einer Online-Theorieprüfung ausgestellt. Nach Absolvieren des Online-Lehrgangs ist – ebenfalls online – ein Multiple Choice Test von 40 Fragen zu absolvieren.

Absolvieren Sie den Lehrgang, indem Sie auf der unten verlinkten Lehrgangsplattform unter „Onlinekurs“ die „Lehrmaterialien“ komplett durcharbeiten (alle Kapitel und Unterkapitel). Der Lehrgang besteht aus verschiedenen Videos, Grafiken und textliche Ausarbeitungen.

Wenn Sie alle notwendigen Grundlagen erlernt haben, absolvieren Sie die Trainingsprüfung („Training“).

Nach Bestehen dieser wird Ihnen ein Link für die Registrierung zur Online-Prüfung A1/A3 angeboten.

Erst jetzt melden Sie sich entweder mit Ihren bestehenden Daten (z.B. wenn Sie bereits als UAS-Betreiber/in registriert sind) an oder registrieren sich neu.

Sofern Sie sich ausschließlich als Fernpilot (und nicht zugleich als UAS-Betreiber) registrieren möchten, überspringen Sie bitte die Schritte 4 und 5 der Registrierung.

Im Anschluss kann der Nachweis direkt heruntergeladen und gespeichert bzw. ausgedruckt werden.

Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses für den UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot alle der folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

Inhaber eines EU-Kompetenznachweis A1/A3

Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A2 (in Deutsch, in Englisch)

Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF).

Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Assoziierter Partner des BVZD

Seabirds.de GmbH
Grenzweg 26a
26209 Hatten
Registrierungsnummer beim LBA: DE.PStF.015
www.seabirds.de

DROHNEN & RECHT

NEWS­LETTER

Der BVZD-Newsletter:
Drohnen & Recht

Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse gern zum kostenfreien und regelmäßigen BVZD-Newsletter: Drohnen & Recht an.